AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung an Mehrbedarf von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr der Stadt Hamm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Hamm
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
- Frist (Submission)
- 17.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 35110000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung an Mehrbedarf von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr der Stadt Hamm
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung von Feuerwehr-Überjacken und Feuerwehr-Überhosen
- Laufzeit
- 161 Tage
Los 2 — Lieferung von Feuerwehr-Helmen
- Laufzeit
- 14 Tage
Los 3 — Lieferung von Blouson-Jacken NRW (Herren), Blouson-Jacken NRW (Damen) und Tuchhosen NRW (Herren)
- Laufzeit
- 112 Tage
Los 4 — Lieferung von Langarmblusen NRW, Langarmhemden NRW, Kurzarmblusen NRW und Kurzarmhemden NRW
- Laufzeit
- 70 Tage
Los 5 — Lieferung von Schirmmützen NRW
- Laufzeit
- 70 Tage
Los 6 — Lieferung von T-Shirts (BS und RD) NRW
- Laufzeit
- 28 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 22 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).