AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 05:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a355584a-07df-4af2-9da9-852b3e54ef7f/

Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Wasserwerks in der Stadt Niederkassel

Notice-ID: a355584a-07df-4af2-9da9-852b3e54ef7f · Procedure-ID: 12c712f4-9296-49bb-8874-0109e386e42e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Niederkassel, Niederkassel
Veröffentlicht
02.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Projekt zur Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Wasserwerks ist eine Reaktion auf die verschärften Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die ab den Jahren 2026/2028 neue Grenzwerte für PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) einführen wird. PFAS sind synthetische Chemikalien, die in der Umwelt extrem langlebig sind und aufgrund ihrer möglichen schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt weltweit im Fokus von Regulierungen ste-hen. Die vorliegenden gesetzlichen Anforderungen machen es notwendig, das Wasserwerk technisch aufzurüsten, um die Einhaltung der neuen Grenzwerte zu gewährleisten. Zugleich sollen durch das Projekt die Kapazitäten und die Betriebseffizienz des Wasserwerks erheblich verbessert werden.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).