AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a36133a6-8f46-4f74-900e-548c1eebb5da/

Ausschreibung für Beratungsleistungen im gefördertem Breitbandausbau im Landkreis Diepholz zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland

Notice-ID: a36133a6-8f46-4f74-900e-548c1eebb5da · Procedure-ID: 37ce5d9a-cfcf-440c-94c2-64a1e1a5c0a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Diepholz, Diepholz
Veröffentlicht
09.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Telekommunikation
Zuschlagswert
50.900 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung für Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) im geförderten Breitbandausbau im Landkreis Diepholz. Der Eigenbetrieb "Breitbandausbau Landkreis Diepholz" hat im Betreibermodell ein gefördertes Breitbandnetz erstellt und verpachtet. Nun soll die Erschließung der restlichen förderfähigen Adressen bzw. "grauen Flecken" geplant werden. Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Im Landkreis Diepholz wurden - unter Berücksichtigung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens - unter Vorbehalt 3.309 solcher Adressen ermittelt, die sich über den gesamten Landkreis verteilen. Für die Erschließung muss im ersten Schritt die Vorplanung durch ein Planungsbüro vorgenommen werden. Die Vorplanung soll alle möglichen Vorgehensweisen und Alternativen für einen weiteren geförderten Ausbau im Landkreis Diepholz erarbeiten und im Einklang mit den folgenden Regelwerken erfolgen: - Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, geändert am 30.04.2024), - "Aufruf zur Antragseinreichung - Förderung von Beratungsleistungen" vom 15.04.2024 - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Leistungserfüllung des externen Beraters und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Beratung"), Stand: 31.03.2023 Die Leistungen orientieren sich inhaltlich und strukturell an § 47 HOAI. Die Beauftragung wird stufenweise durchgeführt-. Zunächst werden nur Leistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt (Stufenauftrag). Weitere Leistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 und 8 bis 9 können optional vom Auftraggeber beauftragt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).