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Rahmenvertrag Sitzmöbel Los 4 Loungemöbel
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse · Saarbrücken · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 07.07.2026, 12:00 Uhr (noch 25 Tage)
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Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt eine Rahmenvereinbarung "Sitzmöbel" mit insgesamt 4 Losen aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Loungemöbel und Reinigung (Los 4)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für Loungemöbel (Los 4 von 4) mit geschätztem Wert 1.300.000 EUR.
- Leistungsumfang: Kauf, Anlieferung frei Verwendungsstelle, Montage/Aufstellung und Reinigung.
- Offenes Verfahren mit Rahmenvertragslaufzeit (konkrete Dauer nicht angegeben).
- Erfüllungsort Eisenberg, Auftraggeber AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Saarbrücken.
- Bieter sollten Referenzen für Möbellieferungen an größere Organisationen und Kapazitäten für Montage/Logistik nachweisen.
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung, Anlieferung, Montage und Reinigung von Loungemöbeln (Los 4) durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit geschätztem Gesamtwert von 1.300.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (60) aus der Summe der Kriterien - Lieferzeit (5 Punkte), - Service [Konzept/Fallstudie 1] (22,5 Punkte), - Service [Konzept/Fallstudie 2] (22,5 Punkte) - Service (Konzept Reinigung) (5 Punkte) - Garantie (5 Punkte) gebildet. (s. Zuschlagskriterien, Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
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Preis 30 %
Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet (bis 2 Nachkommastellen). (s. Zuschlagskriterien, Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
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Nachhaltigkeit 10 %Qualität
Bei diesem Kriterium wird die Nachhaltigkeit in Form der Recyclingfähigkeit in Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus dem Kriterium - Recyclingfähigkeit (maximal 10 Punkte), gebildet. (s. Zuschlagskriterien, Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 2.000.000,00 EUR Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 1.000.000,00 EUR Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen. (Anlage 17 der Vergabeunterlagen)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Eigenerklärung über unternehmensbezogene Umwelt- und Organisationssysteme, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind. - ISO 14001 oder gleichwertig/vergleichbar Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung über unternehmensbezogene Management-, Qualitäts-, und Organisationssysteme, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind. - ISO 9001 oder gleichwertig/vergleichbar - Quality Office Consultants oder gleichwertig/vergleichbar
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.300.000 €2 Veröffentlichungen
- 08.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 07.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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