AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/b31e4665-de32-4f88-bd1e-4bf0e37b3d9d) · Abgerufen am 21.09.2026 22:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a368736b-9abb-432c-9951-3bef9bcebf4e/

Stromausschreibung Kreis Gütersloh 2027/2028/2029

Notice-ID: a368736b-9abb-432c-9951-3bef9bcebf4e · Procedure-ID: 4d758e50-dd36-4e1f-b0cf-af67b17640e0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Gütersloh, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Gütersloh
Veröffentlicht
04.09.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Kreises Gütersloh, der wertkreis Gütersloh gGmbh, der Stadt Rietberg, der Stadt Borgholzhausen, der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock, der Gemeinde Herzebrock-Clarholz und der Gemeinde Langenberg; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 16.828.943 kWh/2027, 17.120.807 kWh/2028 und 17.055.557 kWh/2029.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).