AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a36de562-ca43-4083-a498-85f8df155bc2) · Abgerufen am 04.09.2026 22:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a36de562-ca43-4083-a498-85f8df155bc2/

Manuelle Ablesung

Notice-ID: a36de562-ca43-4083-a498-85f8df155bc2 · Procedure-ID: fb991d09-69ea-480b-a9ef-7bd13ade0b93

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Stammdaten

Auftraggeber
enercity Netz GmbH, Hannover
Veröffentlicht
19.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
65500000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) schrieb den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Turnusablesungen und vertraglich vereinbarten Zählerablesungen aus. Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung und die Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Ziel war die Vergabe eines Auftrages für die Ablesung von Zählern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schmitt Zählerstand GmbH
Vertragsabschluss
10.01.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).