AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a374fa0d-33f6-40f8-ab05-d808a5d1fa62) · Abgerufen am 10.08.2026 10:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a374fa0d-33f6-40f8-ab05-d808a5d1fa62/

Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Rathenow

Notice-ID: a374fa0d-33f6-40f8-ab05-d808a5d1fa62 · Procedure-ID: 3f3d2379-839d-4765-917c-4e19ce1669c6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rathenow, Rathenow
Veröffentlicht
29.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadtverwaltung Rathenow beabsichtigt, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, die Unterhalts- und Grundreinigung für 28 Objekte der Stadt Rathenow mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 8.900.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 25.000 Quadratmetern zu vergeben. Die Ausschreibung enthält zwei Lose.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
HT Service GmbH · Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Angebotsspanne
433.339 – 792.618 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energeie (MWAE), Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).