AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=302716) · Abgerufen am 22.09.2026 13:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a37652e8-7f40-4d5b-b272-be5585bb8c24/

Lieferung von zwei Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr der Stadt Kempten (Allgäu)

Notice-ID: a37652e8-7f40-4d5b-b272-be5585bb8c24 · Procedure-ID: bc7a935c-0ac9-40d0-bce9-ecbb3cb0b8e3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kempten (Allgäu), Kempten (Allgäu)
Veröffentlicht
24.10.2024
Frist (Submission)
21.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Allradfahrgestell in der Fahrzeugart "Kombi" geeignet für den Ausbau zum Mannschaftstransportwagen nach DIN EN 1846-2, E DIN 14502-2 und der "Technischen Baubeschreibung für Mannschaftstransportwagen" des Bayerischen Staatsministerium des Inneren sowie der Aufbaubeschreibung — Innenausbau zum Mannschaftstransportwagen nach DIN EN 1846-2, E DIN 14502-2 und der "Technischen Baubeschreibung für Mannschaftstransportwagen" des Bayerischen Staatsministerium des Innern, Ausgabe 02/2020;

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025
Ende
02.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).