AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCS55B6/documents) · Abgerufen am 18.08.2026 07:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a37a4fb7-6fc7-4b9b-8a78-7c162738152b/

Dienstleistungsvertrag Glasreinigung RKH Gesundheit

Notice-ID: a37a4fb7-6fc7-4b9b-8a78-7c162738152b · Procedure-ID: 9a1dfa87-09ce-43a8-8f5c-fb1de98f6772

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Stammdaten

Auftraggeber
RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH, Ludwigsburg
Veröffentlicht
03.01.2025
Frist (Submission)
19.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Glasreinigung von mehreren Klinikstandorten der RKH. Es soll ein Vertrag über 24 Monate abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional einmal um24 Monate zu verlängern. Der Vertrag endet entweder mit dem Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss oder nach der vereinbarten optionalen Verlängerung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 KLB und OKM

Erfüllungsort
Ludwigsburg

Los 2 — Los 2 KLK

Erfüllungsort
Bruchsal

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).