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Objektplanung LPH 6-9
Landeshauptstadt München, Baureferat · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 23.09.2026, 11:00 Uhr (noch 37 Tage)
Beschreibung
Erweiterung Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstr. 29, 81241 München Vergabe von Leistungen der Objektplanung gem.§ 34 HOAI, LPH 6-9 für die Das in den 60er Jahren erbaute Max-Planck-Gymnasium soll während laufendem Schulbetrieb erweitert und eine zusätzliche Sporthalle neu errichtet werden. Gebäudeteile der bestehenden Schule, sowie einzelstehende Pavillonbauten, die nicht mehr in Betrieb sind, müssen hierfür abgerissen werden (ein Abbruchplaner wurde eingeschaltet). Das Gymnasium wurde mit den Gebäudeteilen, die erhalten bleiben, während der Planung der Erweiterung unter Denkmalschutz gestellt. Für das Bauvorhaben wird eine BEG-Förderung beantragt. Auf dem nördlichen Rasenspielfeld wurde ein Interimspavillon mit Fachklassen und Mensa, als Ersatz der abzubrechenden Gebäude und zur Fortführung des Schulbetriebs während der Bauphase, gerade fertig gestellt (Standzeit befristet, eine Nachnutzung durch eine andere Schule nach Fertigstellung der Erweiterung ist angedacht). Die Erweiterung besteht aus: - Neubau eines Lernhausgebäudes, einschließlich Fachklassen und Mensa (Versammlungsstätte) Viergeschossiger Baukörper mit Teilunterkellerung und Anbindung an den Bestandstrakt, Massivbau mit Flachdach, Gebäudeklasse 5, BGF ca. 14.000 m², BRI ca. 57.200 m³. - Neubau einer teilunterkellerten Zweifachsporthalle (Dachtragwerk teilweise auf massiven Holzstützen) mit Flachdach in Mischbauweise (Massivbau mit Holzdachstuhl), Gebäudeklasse 3, BGF ca. 2.100 m², BRI 13.400 m³ Das Projekt befindet sich in der LPH 5. Der Projekteinstieg erfordert die Einarbeitung/Übergabe von zwei Planern. Ein Abbruchplaner und Baulogistiker wurden bzw. werden eingeschaltet. Besondere Beachtung: - Maßnahmen bei laufendem Schulbetrieb - Denkmalschutz - QNG/BNB-Zertifizierung - Statische und Konstruktive Anschlüsse an den Bestand
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Objektplanungsleistungen (LPH 6-9) für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums in München.
- Das Projekt umfasst den Neubau eines Lernhausgebäudes (ca. 14.000 m² BGF) und einer Sporthalle (ca. 2.100 m² BGF).
- Besondere Herausforderungen sind der laufende Schulbetrieb, Denkmalschutz und die geplante QNG/BNB-Zertifizierung.
- Es sind Einarbeitung in bestehende Planungen und Übergabe von zwei Planern erforderlich.
Vergabe von Objektplanungsleistungen (LPH 6-9) für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums in München, inklusive Neubau eines Lernhausgebäudes und einer Sporthalle.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 70 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Untere-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
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Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 30 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) Es wird ein Mindestumsatz gemittelt über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 1.000.000 EUR/Jahr gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur zu erbringen. –- Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bieter muss mindestens die Referenzen 1-2 benennen; die benannten Referenzen müssen jeweils alle geforderten Mindestbedingungen erfüllen; bei Nichterfüllung einer Mindestbedingung führt dies zum Ausschluss des Angebots. Ein Projekt kann, wenn es die Mindestbedingungen aller Referenzen erfüllt, auch mehrmals benannt werden. Man kann demnach auch mit einem Referenzprojekt alle Mindestbedingungen erfüllen. Referenz 1: Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: - LPH 6, 7 und 8 gem. § 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht - Honorarzone IV gem. § 35 HOAI - Neubau oder Erweiterungsbau Bauwerkskosten KG 300+400 nach DIN 276 (brutto): 40 Mio. Euro Die Referenz ist in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen. Referenz 2: Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: - LPH 6, 7 und 8 gem. § 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht - Honorarzone III gem. § 35 HOAI - Neubau oder Erweiterungsbau Bauwerkskosten KG 300+400 nach DIN 276 (brutto): 20 Mio. Euro - Laufender Betrieb Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen. –- Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet: Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen. Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. –- Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen. Mindestbedingung: Der Bieter muss mindestens die Referenzen 1-2 benennen; die benannten Referenzen müssen jeweils alle geforderten Mindestbedingungen erfüllen; bei Nichterfüllung einer Mindestbedingung führt dies zum Ausschluss des Angebots. Ein Projekt kann, wenn es die Mindestbedingungen aller Referenzen erfüllt, auch mehrmals benannt werden. Man kann demnach auch mit einem Referenzprojekt alle Mindestbedingungen erfüllen. Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom Verfahren ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 37 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 23.09.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.463 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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