AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Wilhelm-Pieck-Straße (3. BA) und Errichtung Parkflächen Kita "Spatzennest" in Großräschen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Großräschen, Großräschen
- Veröffentlicht
- 13.10.2025
- Frist (Submission)
- 13.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233120 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Leistungsbeschreibung Sanierung Wilhelm-Pieck-Str. (3. BA): Die zu sanierende Straße (Wilhelm-Pieck-Str.) befindet sich in der Stadt Großräschen. Derzeit ist die Straße mit einer Asphaltdecke, Breite zwischen 7,00 m und 9,50 m mit beidseitigen Betonsteinen, auf einer entspannten Betonfahrbahn befestigt. Im Straßenkörper wurden bei den letzten Begehungen Rissbildungen und Ausbrücke festgestellt. Die Rissbildungen strecken sich über den gesamten Straßenbereich von der Karl-Marx-Straße bis zur Chransdorfer Straße. Der in Stationierungsrichtung links und rechts angeordnete Gehweg ist als Betonplattenweg und Betonpflasterweg ausgeführt. Im Bereich von der Karl-Marx-Str. bis zur Chransdorfer Straße erfolgt die grundhafte Erneuerung des Straßenkörpers und der Nebenanlagen. Leistungsbeschreibung Parkflächen Kita Spatzennest: Auf dem Eckgrundstück zwischen Wilhelm-Pieck-Straße und Chransdorfer Straße in Großräschen wird die künftige Kindertagesstätte "Spatzennest" durch die Stadt Großräschen errichtet. Anschrift der Baustelle: Wilhelm-Pieck-Straße 111 01983 Großräschen Die Kindertagesstätte umfasst die Bereiche der Kinderkrippe (U3), des Kindergartens (Ü3), ergänzende Räumlichkeiten für Personal, Bewegungsraum und Kinderrestaurant, sowie Freianlagen und Erschließungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 30.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.