Lieferung von Netzersatzanlagen für das Stadtgebiet Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Stadt Gelsenkirchen plant die Errichtung von Notfallinformationspunkten, um die Bevölkerung im Blackout-Fall (gemeint ist ein Ausfall der Stromversorgung für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen für eine Dauer von 72 Stunden) über notwendige Maßnahmen informieren zu können. Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise hat gezeigt, wie sensibel und anfällig die Energieversorgungssysteme auf eine solche Notlage reagieren. Damit im Blackout-Fall eine gewisse Grundversorgung und Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung gesichert ist, sollen insgesamt fünf Gebäude der Stadt Gelsenkirchen als Notfallinformationspunkte vorbereitet werden. Um die Notfallinformationspunkte mit Strom versorgen zu können, müssen diese Gebäude mit einer Anschlussmöglichkeit für eine entsprechend dimensionierte Netzersatzanlage (Notstromgenerator) ausgestattet werden. Im Bedarfsfall werden dann die Netzersatzanlagen zu den entsprechenden Punkten gefahren, angeschlossen und in Betrieb genommen. Damit wäre dann die Stromversorgung für den jeweiligen Notfallinformationspunkt sichergestellt. Bei den Geräten handelt es sich um bereits vollständig installierte Einheiten, die inklusive eines entsprechenden Vorratstanks in abgeschlossenen Containereinheiten (Abrollcontainer) montiert und betriebsbereit sind. Die Geräte sollen durch die Stadt Gelsenkirchen beschafft und an zentraler Stelle eingelagert werden, um sie im Notfall an den ausgewählten und vorbereiteten Gebäuden aufzustellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Beschaffung von fünf mobilen Netzersatzanlagen (Notstromgeneratoren) in Containereinheiten für Notfallinformationspunkte in Gelsenkirchen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
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