AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a3c5a72b-091d-4e97-82b7-9cb3cd56a88c) · Abgerufen am 10.08.2026 01:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3c5a72b-091d-4e97-82b7-9cb3cd56a88c/

Neubau eines Kinderhauses bestehend aus Kinderkrippe und Kindergarten sowie einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren im Wenzenbacher Ortsteil Irlbach Energieberatung

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wenzenbach, Wenzenbach
Veröffentlicht
29.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Wenzenbach plant den Neubau einer Sozialeinrichtung für Kinder und Senioren im Wenzenbacher Ortsteil Irlbach, auf den bislang unbebauten Flächen Fl.Nr. 990 und 1003/2, Gemarkung Grünthal II, Bayerwaldstraße. Es ist geplant, ein Kinderhaus bestehend aus Kinderkrippe und Kindergarten sowie ein Gebäude für die Tagepflege von Senioren zu errichten. Im Kinderhaus sollen je drei Kinderkrippengruppen (für insgesamt 36 Kinder) und drei Kindergartengruppen (für insgesamt 75 Kinder) untergebracht sein. In der Einrichtung für Senioren sollen 19 Tagespflegeplätze geschaffen werden. Ausgeschrieben werden hier die Energieberatungsleistungen nach GEG.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.01.2024
Ende
01.02.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, 91522

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).