AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 18:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3c6234e-9e31-4811-945a-5e3e892bea13/

Energieverteiler

Notice-ID: a3c6234e-9e31-4811-945a-5e3e892bea13 · Procedure-ID: 6659e4ad-d442-43c0-a414-d1bef67c6421

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
Veröffentlicht
12.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30237280 — Büromaschinen und Computer
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind Stromverteilergerätesätze, die u.a. aus Baustromverteiler, Leitungsroller, Erdungsspieße und konfektionierte Kabel bestehen. Es ist beabsichtigt, Rahmenverträge über folgende Leistungsgegenstände zu schließen: •Festbeauftragung von 284 Verteilergerätesätze, 16 A, Form A1 (Wechselstrom) nach VG96950-08A0002 (nachfolgend: Verteilergerätesatz A1) •Abrufleistungen von bis zu 66 Verteilergerätesätze, 16 A, Form A1 (Wechselstrom) nach VG96950-08A0002 (nachfolgend: Verteilergerätesatz A1) •Festbeauftragung von 1211 Verteilergeräteausstattungen, elektrisch; 16 A, Form B 1 (Drehstrom); DS 230/400 V nach VG96950-03B1 (nachfolgend: Verteilergerätesatz B1) •Abrufleistungen von bis zu 89 Verteilergeräteausstattungen, elektrisch; 16 A, Form B 1 (Drehstrom); DS 230/400 V nach VG96950-03B1 (nachfolgend: Verteilergerätesatz B1) •Festbeauftragung von 2105 Verteilergerätesätze, 32 A, Form C 2 (Drehstrom) ; DS 300/400 V nach VG96950-03C2 (nachfolgend: Verteilergerätesatz C2) •Abrufleistungen von bis zu 95 Verteilergerätesätze, 32 A, Form C 2 (Drehstrom) ; DS 300/400 V nach VG96950-03C2 (nachfolgend: Verteilergerätesatz C2) •Festbeauftragung von 635 Verteilergerätesätze, 63 A, Form D 1 (Drehstrom) (nachfolgend: Verteilergerätesatz D1) •Abrufleistungen von bis zu 65 Verteilergerätesätze, 63 A, Form D 1 (Drehstrom) (nachfolgend: Verteilergerätesatz D1) •Festbeauftragung von 1774 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G1 (Lieferumfang pro Satz: 1 konfektioniertes Kabel nach VG96927T013C004, 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C003, 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C006) (nachfolgend: G1-Satz) •Abrufleistungen von bis zu 46 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G1( G1-Satz) •Festbeauftragung von 196 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G2 (Lieferumfang pro Satz: 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C004, 2 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C003, 5 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C006, 2 konfektionierte Kabel nach VG96927T015A017) (nachfolgend: G2-Satz) •Abrufleistungen von bis zu 4 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G2 (G2-Satz) •Festbeauftragung von 85 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G3 (Lieferumfang pro Satz: 2 konfektionierte Kabel nach VG96927T015A019, 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T015A021) (nachfolgend: G3-Satz) •Abrufleistungen von bis zu 5 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G3 (G3-Satz) •Festbeauftragung von 550 Sätze konfektionierte Kabel nach VG 96950-03G4 (Lieferumfang pro Satz: 9 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C003, 4 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C004, 8 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C006, 2 konfektionierte Kabel nach VG96927T015A017, 1 konfektioniertes Kabel nach VG96927T015A019, 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T015A021) (nachfolgend: G4-Satz) •Abrufleistungen von bis 10 Sätze konfektionierte Kabel nach VG 96950-03G4 (G4-Satz)

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
110 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).