AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3c7ace8-2304-4bff-a9e9-5ded49ae1fa3/

Neubau Betriebsstätte Stadtwerke Memmingen - Technische Ausrüstung, ALG 1/2/3/7/8, Lph. 1-9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Memmingen, Memmingen
Veröffentlicht
04.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadtwerke Memmingen beabsichtigen den Neubau ihrer Betriebsstätte, da die bestehenden Gebäude – insbesondere infolge des Hochwassers im Juni 2024 – teilweise beschädigt wurden und teilweise nicht mehr nutzbar sind. Geplant ist ein modernes, nachhaltiges Betriebsgebäude mit integrierter Werkhalle und Verwaltungsbereich. Ziel ist eine wirtschaftliche und zügige Umsetzung des Projekts. Im Rahmen der Planung soll geprüft werden, inwiefern eine serielle Vorfertigung – etwa durch modulare Bauweise – zur Beschleunigung des Bauablaufs und zur Kostensenkung beitragen kann. Zudem sollen Erweiterungsoptionen wie eine spätere (Teil-)Aufstockung der Verwaltung sowie weitere bauliche Ergänzungen von Beginn an mitgedacht werden. Die Gesamtkosten des Projekts (Kostengruppen 200–700, Stand April 2025) werden auf rund 9,3 Mio. € brutto geschätzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.12.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).