AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fb222658f-5c1a5ba859565221) · Abgerufen am 14.08.2026 00:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3e0402f-1b11-41a7-87ef-aeddd2c45f10/

Schirn Heizungsinstallation

Notice-ID: a3e0402f-1b11-41a7-87ef-aeddd2c45f10 · Procedure-ID: 77ad04b8-43b9-44e6-8292-ac22ff2cf611

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
10.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45232142 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen: - Verteiler/Sammleranlagen (in verschiedenen Zentralen) 5 Stück - Nassläufer-Umwälzpumpen 41 Stück - Armaturen Verteiler (Absperrventile, Schmutzfänger, Rückschlagventile, etc.) 400 Stück - Rohrleitungen aus schwarzem Stahlrohr, DN 15 bis DN 100 1600 m - Konvektorheizkörper 54 Stück - Stahl-Röhrenradiatoren 48 Stück - Anschlüsse an Bestand DN 15 - DN 100 150 Stück - Demontage Bestandsanlagen (Verteiler, Armaturen, Rohrleitungen, Heizkörper etc.)

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
29.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).