AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 10:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3e78a4e-d19b-4a52-a115-52239cadd95e/

Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik

Notice-ID: a3e78a4e-d19b-4a52-a115-52239cadd95e · Procedure-ID: edbc9f82-34e0-4b9b-8529-0c43d2559f2b

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Rockmusik Stiftung, Hannover
Veröffentlicht
19.06.2025
Frist (Submission)
22.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der geplanten Baumaßnahme ist die Errichtung eines Zentrums für Musiktechnik, das die Geschichte, Gegenwart und Zukunft eben dieser in Form eines Neubaus erlebbar macht. Dabei ist im Zuge der Vorplanung durch das Planungsteam zu eruieren inwieweit die teilweise vorhandene Bestandsbebauung in den Neubau integriert werden kann oder ein Rückbau des Bestands angestrebt wird. Der Gebäudekomplex soll neben Ausstellungsräumen, Seminar-/ Workshop/ Proberäumen, Flächen für Veranstaltungen unterschiedlicher Formate sowie Arbeitsräume, Büros, Nebenräume, Café und Außenbereich im Gesamtumfang von ca. 1.100 m² BGF beinhalten. Das Deutsche Zentrum für Musiktechnik soll als wichtiger Akteur in der deutschen Musikkultur und Musikwirtschaft verankert werden.

Vertragslaufzeit

Periode
28 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).