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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Anmietung von Fahrzeugen (PKW, Van, Trapo und LKW) in 2 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen im Ausland

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (Bund)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Fremdanmietung im Ausland
    Rahmen 23.860.000 €
    🏆 Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG · Pullach
  • Los 2 Vergeben
    Fremdanmietung Übungsvorhaben
    Rahmen 31.720.000 €
    🏆 Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG · Pullach
Auftragnehmer (3)
  • Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG · Eschborn
  • Hertz Autovermietung GmbH · Kelsterbach
  • Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG · Pullach
Auftragsvolumen (Rahmen) 55.580.000 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 24.08.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Ausschreibung zur weltweiten Anmietung von Fahrzeugen (PKW, Van, Transporter, LKW) und damit verbundenen Dienstleistungen im Ausland.
  • Das Angebot ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für Einzelfahrzeuganmietungen und Los 2 für Fahrzeugkontingente.
  • Die Mietdauern sind flexibel und reichen von einem Tag bis zu 365 Tagen für Einzelfahrzeuge und von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten für Kontingente.
  • Die Fahrzeugkategorien sind über ACRISS-Codes und detaillierte Beschreibungen definiert.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren, das sich an alle interessierten Unternehmen richtet.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die BwFPS unterhält einen vielfältigen Fuhrpark für Einsätze in Deutschland und in einsatzrelevanten Ländern mit Bundeswehrpräsenz. Die Fahrzeuge werden an Vermietstationen des Auftraggebers in Lang- und Kurzeitnutzung an die Kunden übergeben. Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Abdeckung des Bedarfs durch die Anmietung von Fahrzeugen im Ausland. Los 1 umfasst die weltweite Anmietung von Einzelfahrzeugen im Rahmen individueller Aufträge. Die Anmietungen erfolgen überwiegend an Flughäfen, können jedoch ebenso an Bahnhöfen, innerstädtischen Stationen oder durch Zustellung an frei definierbare Einsatzorte realisiert werden. Die Fahrzeugkategorien sind gemäß Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung den entsprechenden ACRISS-Codes zugeordnet. Ergänzend dazu besteht für jede Fahrzeugklasse eine konkret definierte Fahrzeugbeschreibung. Die Mietdauer ist vollständig flexibel und reicht von kurzfristigen Anmietungen ab einem Tag bis hin zu Langzeitmieten von bis zu 365 Tagen. Los 2 umfasst die weltweite Anmietung von Fahrzeugkontingenten im Rahmen von Übungsvorhaben. Im Gegensatz zur Einzelanmietung werden hierbei mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beauftragt. Die Anmietungen können entweder an einem einzelnen Tag oder über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgen und sich über mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen oder Monaten erstrecken. Das benötigte Fahrzeugvolumen variiert je nach Übung und liegt typischerweise zwischen etwa 5 und 200 Fahrzeugen, kann in speziellen Fällen allerdings auch mehr werden. Die Dauer solcher Anmietungen beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann jedoch abhängig vom jeweiligen Szenario auch nur wenige Tage umfassen.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis nach Wichtigkeit

    In der ersten Stufe erfolgt je Los der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die sogenannte zweite Stufe findet erst nach Abschluss der losspezifischen Rahmenvereinbarungen und während der Vertragslaufzeit statt. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb der Auftragnehmer. Dieser Wettbewerb erfolgt ausschließlich zwischen den Auftragnehmern des betreffenden Loses. Die Einzelauftragsvergabe zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen der Angebotsbewertung ausschließlich der einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Los 1 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt ein Vergleich der Angebote aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner in deren jeweiligen Preisportalen. Dieser Vergleich wird schriftlich sowie bildlich durch den Auftraggeber festgehalten. Los 2 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber grundsätzlich die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt die Einholung von Angeboten aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner des Loses per E-Mail. Sollte keiner der Rahmenvereinbarungspartner den vollständigen konkreten Anmietbedarf abdecken können, so wird zunächst das Angebot, welches mengenmäßig die meisten Positionen abdeckt, bezuschlagt. Bezüglich des restlichen Anmietbedarfs wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Fahrzeug ausgewählt und bezuschlagt. Die Frist zur Rückmeldung eines Angebots per E-Mail wird je nach Erfahrungswert und Dringlichkeit festgelegt, beträgt aber mindestens 3 Werktage. Der Vergleich der Angebote wird schriftlich durch den Auftraggeber festgehalten.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 46.327.500 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 8 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG · Hertz Autovermietung GmbH · Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 55.580.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 27.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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55.580.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 26/Fahrzeuganmietung/05
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber BwFuhrparkService GmbH
Standort Siegburg, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 27.08.2026
CPV-Codes (2) 60000000 · Transportdienste
34100000 · Transportmittel
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,3)
Lose 2
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (3)
Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG · Eschborn Hertz Autovermietung GmbH · Kelsterbach Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG · Pullach

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Auftragnehmer (3) (?)
  • Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG
  • Hertz Autovermietung GmbH
  • Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG
Vertrag 24.08.2026

Ø Bieter in der Branche 4.3
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 618.338 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 85%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.958 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg