Transportdienstleistungen Logistikzentrum Rothenburg
KI Die TransnetBW GmbH sucht zwei Transport- und Speditionsdienstleister für die Versorgung von Projektbaustellen ab einem zentralen Logistikzentrum in Rothenburg ob der Tauber.
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die BwFPS unterhält einen vielfältigen Fuhrpark für Einsätze in Deutschland und in einsatzrelevanten Ländern mit Bundeswehrpräsenz. Die Fahrzeuge werden an Vermietstationen des Auftraggebers in Lang- und Kurzeitnutzung an die Kunden übergeben. Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Abdeckung des Bedarfs durch die Anmietung von Fahrzeugen im Ausland. Los 1 umfasst die weltweite Anmietung von Einzelfahrzeugen im Rahmen individueller Aufträge. Die Anmietungen erfolgen überwiegend an Flughäfen, können jedoch ebenso an Bahnhöfen, innerstädtischen Stationen oder durch Zustellung an frei definierbare Einsatzorte realisiert werden. Die Fahrzeugkategorien sind gemäß Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung den entsprechenden ACRISS-Codes zugeordnet. Ergänzend dazu besteht für jede Fahrzeugklasse eine konkret definierte Fahrzeugbeschreibung. Die Mietdauer ist vollständig flexibel und reicht von kurzfristigen Anmietungen ab einem Tag bis hin zu Langzeitmieten von bis zu 365 Tagen. Los 2 umfasst die weltweite Anmietung von Fahrzeugkontingenten im Rahmen von Übungsvorhaben. Im Gegensatz zur Einzelanmietung werden hierbei mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beauftragt. Die Anmietungen können entweder an einem einzelnen Tag oder über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgen und sich über mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen oder Monaten erstrecken. Das benötigte Fahrzeugvolumen variiert je nach Übung und liegt typischerweise zwischen etwa 5 und 200 Fahrzeugen, kann in speziellen Fällen allerdings auch mehr werden. Die Dauer solcher Anmietungen beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann jedoch abhängig vom jeweiligen Szenario auch nur wenige Tage umfassen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
In der ersten Stufe erfolgt je Los der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die sogenannte zweite Stufe findet erst nach Abschluss der losspezifischen Rahmenvereinbarungen und während der Vertragslaufzeit statt. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb der Auftragnehmer. Dieser Wettbewerb erfolgt ausschließlich zwischen den Auftragnehmern des betreffenden Loses. Die Einzelauftragsvergabe zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen der Angebotsbewertung ausschließlich der einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Los 1 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt ein Vergleich der Angebote aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner in deren jeweiligen Preisportalen. Dieser Vergleich wird schriftlich sowie bildlich durch den Auftraggeber festgehalten. Los 2 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber grundsätzlich die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt die Einholung von Angeboten aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner des Loses per E-Mail. Sollte keiner der Rahmenvereinbarungspartner den vollständigen konkreten Anmietbedarf abdecken können, so wird zunächst das Angebot, welches mengenmäßig die meisten Positionen abdeckt, bezuschlagt. Bezüglich des restlichen Anmietbedarfs wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Fahrzeug ausgewählt und bezuschlagt. Die Frist zur Rückmeldung eines Angebots per E-Mail wird je nach Erfahrungswert und Dringlichkeit festgelegt, beträgt aber mindestens 3 Werktage. Der Vergleich der Angebote wird schriftlich durch den Auftraggeber festgehalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 8 Tage nach Fristende
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KI Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden suchen einen Dienstleister für Kunsttransporte aus Deutschland, der EU und Drittstaaten nach Dresden und zurück im September 2026 und Januar 2027.
KI Der Auftrag umfasst die Schülerbeförderung für die Christophorus-Schule und Heilpädagogische Tagesstätte in Würzburg für die Schuljahre 2026/27 bis 2029/30.
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