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Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
Bundeszentrale für politische Bildung · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präse
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Evaluation einer Förderausschreibung für politische Bildung.
- Die Laufzeit der Evaluation erstreckt sich bis zum 30.06.2028 mit verschiedenen Erhebungs- und Workshop-Phasen.
- Ein schriftliches Grobkonzept ist als erster Schritt für die Bewerbung einzureichen.
- Der geschätzte Wert des Auftrags beträgt 201.050 EUR.
- Die Leistung umfasst die wissenschaftliche Begleitung der geförderten Projekte sowie die Erstellung von Fachartikeln und Abschlussberichten.
Die Bundeszentrale für politische Bildung sucht einen Dienstleister für die Konzeption und Durchführung einer formativen und summativen Evaluation einer Förderausschreibung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 29.12.2028
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Die Ermittlung der Leistungskennzahl erfolgt gemäß Nr. 4 und Nr. 5.2.1 der Besonderen Bewerbungsbedingungen. 70 %Qualität
Summe der gewichteten Leistungspunktwerte (Leistungskennzahl)
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Die Ermittlung der Preiskennzahl erfolgt gemäß Nr. 5.2.2 der Besonderen Bewerbungsbedingungen. 30 %Preis
Gesamtangebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bitte reichen Sie, unter Nutzung der Vorlage „Vordruck Referenzen“, zwei Referenzen (mindestens eine gleichwertige Referenz je Referenzobjekt) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar: • Referenzobjekt 1 – Nachweis über Erfahrung in der Anfertigung einer Evaluation von Projekten im Bereich sozialer Beratung/ wohlfahrtspflegerischen Diensten/ -Einrichtungen • Referenzobjekt 2 – Nachweis über Erfahrung in der Anfertigung einer Evaluation von Projekten der politischen Bildung Möglich sind analoge, digitale oder hybride Projekte. Es sind Nachweise für beide Referenzobjekte erforderlich. Sofern Sie ein Referenzprojekt vorlegen können, dass die Anforderungen für beide Referenzobjekte erfüllt, können Sie dieses zweimal, unter entsprechender Kenntlichmachung, einreichen. Eine Referenz wird als gleichwertig angesehen, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt: Referenzobjekt 1: Nachweis über Kompetenz in der Evaluation von Projekten im Bereich sozialer Beratung/ wohlfahrtspflegerischen Diensten/ -Einrichtungen • Es handelt sich um ein Projekt im Bereich der Sozialen Arbeit – vorzugsweise in der sozialen Beratung oder wohlfahrtspflegerischen Diensten/ Einrichtungen. Dies können z. B. Beratungseinrichtungen (z. B. Allgemeine Sozialberatung, Insolvenzberatung, Suchtberatung), Sozialkaufhäuser, Sozialcafés oder (Selbst-)Hilfeangebote (z. B. Erwerbslosen-Selbsthilfestrukturen aber auch Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) sein. • Leistungsgegenstand war eine formative und/oder summative Evaluation • Auftragswert mindestens 30.000,00 € netto Referenzobjekt 2: Nachweis über Erfahrung in der Evaluation von Projekten der politischen Bildung • Es handelt sich um ein Projekt im Bereich der politischen Bildung • Leistungsgegenstand war eine formative und/oder summative Evaluation • Auftragswert mindestens 60.000,00 € netto Insgesamt muss die Durchführung einer formativen und einer summativen Evaluation nachzuweisen werden. Es ist dabei unerheblich für welches Referenzobjekt welche der beiden Evaluationsarten vorgelegt wird. Für den Nachweis der Eignung ist entscheidend, dass in Summe mindestens ein Nachweis zu beiden Evaluationsarten vorliegt und zugleich Nachweise in beiden Referenzobjekten (Soziale Arbeit und Politische Bildung) vorlegt werden. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass aus der Beschreibung hervorgehen muss, inwiefern die Referenz die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt. Ein Link zur Leistung (z.B. zu veröffentlichten Evaluationsberichten) ist möglich, ersetzt jedoch nicht die Beschreibung. Die (Download-)Links dienen lediglich zur zusätzlichen, weiterführenden Information. Eine Prüfung der Inhalte, die in (Download-)Links hinterlegt sind, erfolgt nicht. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Die genannten Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein. Es ist ausreichend, wenn mindestens die erste Auswertungsphase begonnen wurde. Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (einmal je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der BpB die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Für die oben genannten Referenzobjekte ist jeweils eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters/der Bieterin nach sich zieht, empfiehlt die BpB, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die BpB behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es können nur Drittreferenzen eingereicht werden. Eigenreferenzen werden nicht akzeptiert. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der BpB mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die BpB entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die BpB unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), vertreten durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), diese vertreten durch den Präsidenten der BpB. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BpB zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BpB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BpB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BpB geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BpB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Die BpB ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 201.050 €1 Veröffentlichung
- Frist 08.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IMAP GmbHZuschlagswert 143.344 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 50 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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