AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 13:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a42b7dfd-d5d3-43cb-8c10-0911db843848/

Stadt Michelstadt - Reinigungsleistungen für die städtischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 2026- 2028

Notice-ID: a42b7dfd-d5d3-43cb-8c10-0911db843848 · Procedure-ID: 7e1441e8-3b9b-4bd6-8d2a-ba15044fe3f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Michelstadt, Michelstadt
Veröffentlicht
25.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
356.289 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Reinigungsleistungen in den städtischen Kindertagesstätten mit verbindlichen Leistungsumfängen und Preisen. Die Stadt Michelstadt verfügt aktuell für die Unterhaltsreinigung über ein Budget von brutto 130.000,00 € jährlich. Kosten für Grund- und Glasreinigung und Vertretungsleistungen werden gesondert betrachtet. Folgende Dienstleistungen werden ausgeschrieben: • Unterhaltsreinigung • Vertretungsreinigung (auf Abruf) • Grundreinigung (auf Abruf) • Glas- und Rahmenreinigung (auf Abruf) • weitere Abrufleistungen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Odenwälder-Dienstleistungs-Service
Vertragsabschluss
27.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).