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Neubau Spree-Regine-Hildebrandt-Schule in Fürstenwalde/Spree - Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1 bis 8 nach HOAI §53
Landkreis Oder-Spree, Der Landrat, Dezernat III, Amt 65 · Beeskow · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Spree-Regine-Hildebrandt-Schule in Fürstenwalde/Spree - Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1 bis 8 nach HOAI §53🏆 Günther ingenieure GmbH · Dresden
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt den Neubau einer 2-zügigen Förderschule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt "geistige Entwicklung" für max. 192 Schüler/Schülerinnen im Rahmen der Entwicklung des "Spree-Campus Fürstenwalde Süd" in Fürstenwalde/Spree. Mit dem Neubau soll das bestehende Schulgebäude der Regine-Hildebrandt-Schule am Tränkeweg aufgegeben werden, welches eine seit zwei Jahrzehnten andauernde Interimslösung bildet, die den wachsenden Bedarf an entsprechenden Schulplätzen schon heute nicht mehr abdecken kann und weder den organisatorischen, technischen noch baulichen Anforderungen einer Schulnutzung entspricht. Die Grundlage der baulichen Entwicklung des Standortes wird das Ergebnis eines interdisziplinären Wettbewerbs für Architekten und Landschaftsarchitekten sein, dessen Ergebnis Ende Januar 2024 vorliegen und die Grundlage der baulichen Entwicklung bilden wird. Das Raumprogramm umfasst neben Klassen-, Differenzierungs- und Fachräumen u.a. einen Mehrzweckraum, ein Bewegungsbad nebst Nebenräumen, einen Therapiebereich mit Räumen mit unterschiedlichen Funktionsbelegungen auch Räume für die Schulverwaltung, das Technische Personal und Lager-/ Technikflächen. Zudem sind Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen zu planen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Aufgrund der Umstellung auf eForms sind Fehler bei der Serialisierung von Daten entstanden, sodass Daten falsch an den DÖE gesendet und damit einige Daten nicht veröffentlicht wurden. Diese nicht veröffentlichten Inhalte wurden nun anderen Rubriken / Ziffern zugeordnet, damit diese Bestandteil der veröffentlichten Bekanntmachung sind.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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3. Herangehensweise an fachtechnische Aufgabenstellungen (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen) 31,4 %Qualität
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1. Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen) 25,5 %Qualität
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2. Strukturelle Herangehensweise (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen) 21,6 %Qualität
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4. Preis (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen) 21,6 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 13.02.2024 Aufgrund der Umstellung auf eForms sind Fehler bei der Serialisierung von Daten entstanden, sodass Daten falsch an den DÖE gesendet und damit einige Daten nicht veröffentlicht wurden. Diese nicht veröffentlichten Inhalte wurden nun anderen Rubriken / Ziffern zugeordnet, damit diese Bestandteil der veröffentlichten Bekanntmachung sind. · in TED EU + oev
- Frist 13.02.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 204 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Günther ingenieure GmbH1 Veröffentlichung
- 04.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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