AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 00:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a442792a-cbef-497b-a35a-c447b5c8babb/

Lieferung von ESET-Lizenzen inkl. Pflege und Support für die Sächsische Steuerverwaltung

Notice-ID: a442792a-cbef-497b-a35a-c447b5c8babb · Procedure-ID: 9fa16a75-29b7-4178-9e86-d679f58afaea

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern (LRZS), Dresden
Veröffentlicht
01.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48760000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern (SID-LRZS) die Ausschreibung zur Lieferung von 6.970 Stück ESET-Lizenzen inkl. Pflege und Support für den Einsatz in der Sächsischen Steuerverwaltung für den Zeitraum von drei Jahren durch: Pos. 1: 6.970 Lizenzen "ESET PROTECT ENTRY" inkl. Pflege Pos. 2: "ESET Premium Support" für die unter Pos. 1 genannten Lizenzen Von den 6.970 Lizenzen entfallen 5.900 Lizenzen auf das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und 1.070 Lizenzen auf das Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS)

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).