AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a44b415b-27a5-4c07-b7fe-9a7629c1cd79/

Dienstleistungsvertrag Agentur Marketing Produktion: Technische Umsetzung, Beschaffung und Logistik von Werbemitteln

Notice-ID: a44b415b-27a5-4c07-b7fe-9a7629c1cd79 · Procedure-ID: 715e8a15-297c-4be7-adb7-b3aaef199fb7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
07.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über umfassende Agenturleistungen im Bereich Produktion mit Schwerpunkt auf technischer Umsetzung bzw. Adaptionen, Beschaffung sowie Logistik von Werbemitteln gem. des Verständnisses des hvv. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die technische Beratung, Planung und Realisierung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen über unterschiedliche Medien, Formate und Einsatzorte hinweg sowie deren qualitäts-, termin- und budgetgerechte Umsetzung. Die Agentur übernimmt die technische Ausarbeitung und Adaption bestehender Kreations- und Gestaltungsvorgaben in sämtliche erforderlichen On- und Offline-Formate. Corporate Design und Werbedesign Vorgaben gehen aus dem digitalen hvv Styleguide hervor. Ein Zugang dazu wird in der Verhandlungsphase der Ausschreibung bereitgestellt.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer (FB VK), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).