AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 21:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a459b40d-409d-4a74-b6a5-631d8f27ca7a/

Redundante RZ-Koppelung als Datacenter Interconnect as a Service

Notice-ID: a459b40d-409d-4a74-b6a5-631d8f27ca7a · Procedure-ID: 224dc672-1ec9-42d2-a5a7-301f3a598a54

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Stammdaten

Auftraggeber
Medizinischer Dienst Nordrhein, Düsseldorf
Veröffentlicht
26.04.2024
Frist (Submission)
03.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Medizinische Dienst Nordrhein ist der unabhängige Beratungs- und Gutachterdienst in Nord-rhein, der die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag für eine hochwertige und umfassende medizinische Versorgung, die gleichzeitig wirtschaftlich und angemessen ist. Der-zeit beschäftigt der Medizinische Dienst Nordrhein - folgend Auftraggeber genannt - ca. 1.500 Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter an 8 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Der Auftraggeber schreibt zur dauerhaften Miet-Überlassung eine redundante Koppelung seiner beiden Rechenzentren als Datacenter Interconnect as a Service aus.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Köln, Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).