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Monitoring Makrozoobenthos Los 3 2027 bis 2028
Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg · Landesbehörde
Angebote bis 09.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Zur Erfüllung von Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen des Makrozoobenthos (MZB) zu erfassen und zu dokumentieren. Die Auswahl der in den Untersuchungsjahren 2027-2028 zu untersuchenden Oberflächenwasserkörper (OWK) betrifft Gewässerabschnitte des Landes Brandenburg, auf die wenigstens eins der folgenden Kriterien zutrifft: - ökologische Vorrangfunktion im Fließgewässerverbundsystem, - es lagen oder liegen Belastungen des ökohydrologischen oder hydromorphologischen Zustands vor; es sind gegen diese Belastungen gerichtete Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes erforderlich, geplant oder bereits durchgeführt worden - vorliegende Befunde chemisch-physikalischer oder chemischer Parameter weisen klare Überschreitungen von Orientierungswerten oder Grenzwerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2020) auf - die Gewässer unterliegen bergbaulichen Einflüssen oder stehen in Verbindung mit bergbaubeeinflussten Fließgewässern - es liegen bislang keine biologischen Daten vor - die Messstelle ist Teil des nationalen Bezugsnetzes der Referenz- oder Interkalibrationsgewässer und ihre Untersuchung dient der Überprüfung von Ankerpunkten und Klassengrenzen des nationalen Bewertungsverfahrens PERLODES, auch im Hinblick auf das mögliche Erfordernis von Anpassungen des Verfahrens an neue Bedingungen infolge des Klimawandels.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist das Monitoring von Makrozoobenthos in brandenburgischen Fließgewässern für die Jahre 2027-2028.
- Die Erfassung und Dokumentation von Arten und Abundanzen ist gemäß EG-Richtlinie 2000/60/EG gefordert.
- Die Auswahl der zu untersuchenden Gewässer richtet sich nach spezifischen ökologischen und hydrologischen Kriterien.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit Erfüllungsort in Potsdam OT Groß Glienicke.
Die Ausschreibung betrifft das Monitoring von Makrozoobenthos in brandenburgischen Fließgewässern für die Jahre 2027-2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Der Zuschlag fällt auf unter allen Angeboten, welche die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, auf jenes mit dem niedrigsten Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens 500.000,00 EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch, hochauflösendes Stereomikroskop Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Taxonomisches Fachpersonal, das zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer*in einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomolog*in, Malakolog*in, Crustaceenkundler*in, Oligochaetenkundler*in u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf seinem Spezialgebiet. Der Nachweis kann erbracht werden durch: Auflistung des/der Taxonom*innen und Benennung von jeweils mindestens zwei (2) Veröffentlichungen aus den letzten zehn (10) Jahren in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderungen: - ein/e regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätige/r Entomolog*in, Malakolog*in oder Crustaceenkundler*in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Teamleiter*in, - regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomolog*innen, Malakolog*innen oder Crustaceenkundler*innen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und vertieften taxonomischen Kenntnissen auf Artniveau als Erstbestimmer*innen - ein/e erfahrene/r Hydrobiolog*in (Entomolog*in, Malakolog*in, Crustaceenkundler*in) mit mindestens fünfjähriger Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden fünf (5) Jahren Der Nachweis kann erbracht werden durch: - einen Referenznachweis, dieser ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. Es sind mindestens drei Referenzleistung (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021,2020] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Aufträge werden nicht berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 508 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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