AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 20:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a46fd6b5-25f0-47e4-bbc5-e83a521a4d3a/

Freianlagenplanung

Notice-ID: a46fd6b5-25f0-47e4-bbc5-e83a521a4d3a · Procedure-ID: f39882b9-2270-4922-b62a-7577c34102f0

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Passau, Passau
Veröffentlicht
03.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
78.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen Staatliches Bauamt Passau TUM Campus Straubing, Sanierung und Umnutzung Karmelitenkloster Objektplanung Freianlagen Für das ehemalige Karmelitenkloster Straubing ist eine Sanierung und Umnutzung zu einer Hochschuleinrichtung mit Büro und Seminarräumen für die Technische Universität München Campus Straubing vorgesehen. Die denkmalgeschützte Klosteranlage befindet sich auf der rechten Donauseite im alten Siedlungskern aus römischer und frühmittelalterlicher Zeit, im Block zwischen Albrechtsgasse, Fürstenstraße, Burggasse und Hofstatt. Für das Kloster mit der vorhandenen Klosterzellenstruktur ist eine Umnutzung als Hochschuleinrichtung mit Büros und Seminarräumen bzw. Hörsälen (diese insbesondere im Erdgeschoss) vorgesehen und wird für die beabsichtigte Nutzung entsprechend saniert. Das Staatliche Bauamt Passau hat den Auftrag zur Erstellung der Projektunterlage (PU) zur Umnutzung des Karmelitenklosters erhalten. Der Auftrag umfasst das Klostergebäude inklusive Kellerräume. In der bestehenden Gebäudestruktur werden vorwiegend Büro und Verwaltungsräume für Professuren der TU München und deren Mitarbeiter sowie Seminarräume untergebracht. Zusätzlich sind Räumlichkeiten zur weiteren (Fremd­)Nutzung (Krippe im EG, Wohn und Sozialräume im 2. OG für die Ordensgemeinschaft) vorgesehen. Für das Dachgeschoss ist aktuell keine konkrete Nutzung vorgesehen. Die Möglichkeit der Umsetzung von Einbauten im Dachgeschoss, die Nutzungen der Nutzungsfläche 7 (Abstellräume) oder untergeordnete Technikflächen (Anschlussraum Solaranlage) aufnehmen, wird vermutlich im weiteren Planungsprozess noch diskutiert werden. Nach momentanem Sachstand sind folgende Räume aufgrund ihrer wertvollen Ausstattung bzw. ihres sakralen Inventars für eine Hochschulnutzung nicht oder nur bedingt geeignet: Klosterbibliothek Sakristei (zwei Räume) Schatzkammer. Seitens des Karmelitenordens wird beabsichtigt, die seelsorgerische Betreuung am Standort Straubing auch künftig aufrecht zu erhalten. Hierfür wird der Raumbedarf durch den Orden geäußert, der sich wie folgt darstellt: 3 Zimmer mit Arbeits und Schlafbereich, ggf. mit eigener Nasszelle (alternativ: Gemeinschaftsbad) 1 bis 2 Gästezimmer entweder mit Nasszelle oder mit Gemeinschaftsbad Küche mit Essecke für 5 bis 6 Personen Wohnzimmer für Brüder und Gäste Erwogen wird die Deckung des Raumbedarfs im westlichen Flügel im 2.OG des Klostergebäudes. Ein Ausbau des derzeit nicht ausgebauten Dachgeschosses für Seminarräume o.ä. ist aus denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich. Jedoch könnten die Räumlichkeiten künftig als Lagerräume in Erwägung gezogen werden unter Einhaltung brandschutztechnischer Vorschriften. Eine zukünftige Nutzung der Kellerräume ist aufgrund des feuchten Mauerwerks fraglich. NUF 16 = 2.269 m2

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.05.2036

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).