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Fachplanungsleistungen "Technische Ausrüstung" Familienzentrum und Kita in der Rollbergesiedlung
Kirchenkreis Reinickendorf · Berlin · Berlin · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachplanungsleistungen "Technische Ausrüstung" Familienzentrum und Kita in der Rollbergesiedlung🏆 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Thomas Voigt GmbH · Berlin
- Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Thomas Voigt GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Thomas Voigt GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Kirchenkreis Reinickendorf als Besitzerin des Projektgrundstückes in Berlin-Reinickendorf (Titiseestraße 7, 13469) beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und eines Familienzentrum im Erdgeschoss des Neubauprojekts "FACE Campus" . Hierzu sollen im Wege dieses Vergabeverfahrens - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - Fachplanungsleistungen zum HOAI-Leistungsbild "Technische Ausrüstung" vergeben werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals 70 %Qualität
Die Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals erfolgt anhand der qualifizierten Berufsjahre und anhand zwei persönlicher Referenzprojekte des Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter). Ergänzend wird auf die Unterlage "Bewertungsmaßstab Zuschlagskriterien" verwiesen.
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Gesamtangebotshonorar 30 %Preis
Der Bieter hat mit dem Angebot das Gesamtangebotshonorar anzugeben. Ergänzend wird auf die Unterlage "Bewertungsmaßstab Zuschlagskriterien" verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Thomas Voigt GmbHZuschlagswert 144.049 €1 Veröffentlichung
- 09.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.798 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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