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Beratungsleistungen für gemeinwohlorientierte KI-Projekte
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Mit dem vorliegenden Auftrag soll Verantwortlichen von Projekten und Initiativen, die KI-Technologien für gemeinwohlorientierte Zwecke einsetzen möchten, ein niedrigschwelliges und unbürokratisches Unterstützungsangebot bereitgestellt werden, über welches sie unkompliziert und zeitlich begrenzt auf die Expertise von Expert*innen in technischen, organisatorischen, rechtlichen oder formalen Fragen zurückgreifen können. Dadurch soll ein Beitrag geleistet werden, die mit der Entwicklung und Umsetzung gemeinwohlorientierter KI-Projekte verbundenen Hürden und Herausforderungen zu bewältigen und somit schließlich dabei zu unterstützen, mehr von diesen Projekten erfolgreich umzusetzen und zu skalieren. Konkret sollen durch das Vorhaben im Auftragszeitraum bis zu 100 gemeinwohlorientierte KI- und Digitalprojekte unterstützt werden. Es ist mit einem Beratungsvolumen von ca. 30 Beratungsstunden je Projekt (3.000 Beratungsstunden) sowie einem zusätzlichen flexiblen Beratungskontingent von bis zu 20%, das Projektteams im Bedarfsfall und nach Rücksprache mit der AG anteilig zugesprochen werden kann, zu kalkulieren (Gesamtvolumen bis zu 3.600 Beratungsstunden). Diese Beratungsstunden sind nicht allesamt zwingend im direkten Kontakt mit den jeweiligen Projektverantwortlichen zu erbringen, sondern können falls erforderlich auch weitergehende Recherchen o.Ä. umfassen, die jedoch unmittelbar den zu Beratenden zugutekommen müssen. Generell richtet sich das Beratungsangebot an Personen und Teams, die gemeinwohlorientierte Digital- und KI-Projekte entwickeln und umsetzen möchten. Da die Civic Coding-Initiative aus Mitteln der KI-Strategie finanziert wird, muss grundsätzliche ein KI-Bezug bzw. KI-Relevanz der Projekte gegeben sein. Das bedeutet nicht, das zwingend Methoden der Künstlichen Intelligenz zum Einsatz kommen müssen, die Beratung sollte aber nur Projekten zugutekommen, die zumindest mittelbar darauf hinwirken, beispielsweise indem Datensätze erhoben oder aufbereitet werden, di
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- Barrierefreiheit berücksichtigt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 70 %Qualität
Im Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Konzept vorzulegen, aus dem die Umsetzung des in der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) genannten Leistungsumfangs hervorgeht. Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden.
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Preis 30 %
Hierzu wird ein ausgefülltes Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterium" ausgewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende
Auftragnehmer zukunft zwei GmbH1 Veröffentlichung
- 24.04.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 283 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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