Beschaffung einer Anwendung zur digitalen Erfassung des Integrierten Teilhabeplanes (ITP)
KI Es wird eine Softwareanwendung zur digitalen Erfassung des Integrierten Teilhabeplanes (ITP) beschafft.
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Für die LAB NI soll die Durchführung der Erstorientierungskurse "Wegweiserkurse für Deutschland" für Asylsuchende in der LAB NI an dem Standort GDL Friedland und in der NUK Bad Sachsa vergeben werden. Die Wegweiserkurse sollen an folgenden Standorten durchgeführt werden: 1. Standort Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland 2. Notunterkunft (NUK) Bad Sachsa. Zum Standort Grenzdurchgangslager Friedland sowie zur Notunterkunft Bad Sachsa führen wir kurz nachfolgend aus: Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38. Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben ge-nannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude. Die NUK Bad Sachsa ist in dem Gebäude einer ehemaligen Kurklinik nebst Nebengebäude untergebracht und verfügt über eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von 400 Personen. Vorgaben des Landes können darüber hinaus dazu führen, weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zuzüglich Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrize zu entnehmen.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 4× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
1. Zuschlagskriterium Preis 60 % (600 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (brutto). Die angebotenen Preise werden je Position unterschiedlich gewichtet. Position 1 wird mit 70% (420 Punkte) gewichtet, Position 2 und 3 jeweils mit 15% (je 90 Punkte). Durch Addition der gewichteten Preise (brutto) der jeweiligen Positionen wird der gewichtete Gesamtpreis (brutto) errechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis (brutto) erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
2. Zuschlagskriterium Rahmenkonzept 40 % (400 Punkte) 1. Unterkriterium: (200 Punkte) 2. Unterkriterium: (100 Punkte) 3. Unterkriterium: (100 Punkte) Die Bewertung erfolgt durch eine dreiköpfige Jury, bei welcher jedes Jurymitglied eine Einzelbewertung vornimmt. Aus den Einzelbewertungen wird im Anschluss ein Mittelwert für die jeweiligen Unterkriterien gebildet, welcher allein maßgeblich ist. Für Lose 1 und 2 gilt: Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich (Unterkriterium) führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl beträgt, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von European Homecare GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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KI Es wird eine Softwareanwendung zur digitalen Erfassung des Integrierten Teilhabeplanes (ITP) beschafft.
KI Die Stadt Oberhausen sucht ein Notfall- und Gefahren-ReaktionG-System (NGRS) mit Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen für Schulen und Verwaltungsgebäude.
KI Vergeben wird die Erstellung, Homogenitäts- und Stabilitätstests sowie die versandfertige Verpackung von Trinkwasserproben für acht anorganische Ringversuche zwischen 2027 und 2030.
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