AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 19:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a4a197ee-a56f-4a33-988d-64e472f768ef/

Erweiterung Grundschule Wahrenholz- Lüftung

Notice-ID: a4a197ee-a56f-4a33-988d-64e472f768ef · Procedure-ID: 950562a5-a2a3-4c0a-840e-986d9ee68b5b

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Wesendorf, Wesendorf
Veröffentlicht
28.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
260.581 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Aufbau einer Lüftungsanlage mit circa 3300m³/h Durchsatz mit Plattenwärmetauscher für gewerbliche Küchen - Aufbau einer Lüftungsanlage mit circa 3300m³/h Durchsatz mit Rotationswärmetauscher - Verbau von mehreren Abzugshauben mit Fettabscheidung bei gleichzeitiger Lufteinbringung für gewerbliche Küchen - Verbau von circa 90m² fettdichtem rechteckigem Lüftungskanal mit Brandschutzplatteneinhausung mit einer Fläche von circa 20m² - Verbau von circa 140m² rechteckigem Lüftungskanal - Verbau von circa 160m Wickelfalzrohr - Verbau von circa 45 Luftdurchlässen - Verbau von circa 15 Volumenstromregler (konstant/variabel) - Aufbau einer Teilklimaanlage mit circa 4kW Kühlleistung und 2 Innengeräten

Vergabe-Status

Auftragnehmer
WISAG Gebäude-und Industrieservice Nord GmbH & Co.KG
Vertragsabschluss
26.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).