AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 00:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a4aba462-acb7-42e2-817d-fd71cf5c2b83/

Beschaffung von Wechselladerfahrzeugen

Notice-ID: a4aba462-acb7-42e2-817d-fd71cf5c2b83 · Procedure-ID: 5f76e097-4747-40ff-916a-1c189002ebd3

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Stammdaten

Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm
Veröffentlicht
16.11.2024
Frist (Submission)
17.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Als zentrale Maßnahme zur Förderung des Brandschutzes nach §4 (1) Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hält der Ennepe-Ruhr-Kreis drei Wechselladerfahrzeuge vor. Um weiterhin den Einsatz der Wechselladerfahrzeuge gewährleisten zu können, beabsichtigt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Ersatzbeschaffung für zwei Wechselladerfahrzeuge: Ein Wechselladerfahrzeug nach DIN 30722-2 und DIN 14505 mit Ladekran und ein Wechsellader-Einrichtung zur Aufnahme von Abrollbehältern mit einer Gesamtlänge von max. 6.900mm und einen ohne Ladekran. Die Auftragsvergabe erfolgt in Losen (Los 1 = Fahrgestell, Los 2 = Auf- und Ausbau). Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).