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Transparenzportal Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Kultur und Medien - Amt Staatsarchiv · Hamburg · Hamburg · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Softwaretechnische Betreuung und Weiterentwicklung des TP🏆 SEITENBAU GmbH · Konstanz
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Los 2 AufgehobenLos 2: Bereitstellung, Wartung und Technischer Betrieb der IT-Infrastruktur in einem Rechenzentrum
- SEITENBAU GmbH · Konstanz
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Ziel ist die Beauftragung eines Dienstleisters, der das Transparenzportal Hamburg soft-waretechnisch betreut und weiterentwickelt (Los 1). Die softwaretechnische Beauftragung untergliedert sich in drei Leistungsbereiche: Zunächst soll der aktuelle Entwicklungsstand (Quellcode) des Transparenzportals für eine Übergangsphase übernommen werden. In einem zweiten Leistungsbereich plant der künftige Dienstleister in enger Abstimmung mit der Fachlichen Leitstelle die technische Verfahrenstrennung von Dataport und somit die Überführung in das neue Rechenzentrum. Schließlich übernimmt der künftige Dienstleister, ebenfalls in enger Abstimmung mit der Fachlichen Leitstelle, die softwareseitige Weiterentwicklung und damit den Ausbau des Transparenzportals. Darüber hinaus soll ein Dienstleister beauftragt werden, der die IT-Infrastruktur bereitstellt und hostet (Los 2).
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📅 Laufzeit endet am 11.02.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
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Leistungsbewertung: (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage Teil C Leistungsverzeichnis; d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung)Qualität
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2a355f3d-a940-4dca-9cfa-3d6436169041/awardcriteria
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Preis
Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
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Leistungsbewertung. (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage Teil C Leistungsverzeichnis; d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung)Qualität
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2a355f3d-a940-4dca-9cfa-3d6436169041/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SEITENBAU GmbH1 Veröffentlichung
- 06.02.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 420 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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