AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Rettungswache Olvenstedt und Neubau Wohngruppe Olvenstedt, Olvenstedter Graseweg, 39130 Magdeburg - LOS 3.01 - Baustelleneinrichtung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 01.10.2025
- Frist (Submission)
- 04.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45113000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt am Standort Klinikum Olvenstedt den Neubau einer Rettungswache. Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude, ohne Unterkellerung. ------------------------------- wesentliche Leistungen Los 3.01 Baustelleneinrichtung Die Durchführung + Abrechnung der BE erfolgt in 2 Titeln Installation und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung gesamt - Bautafel 3,0x 2,5m - Verkehrs- und Hinweisschilder inkl. Genehmigung - Oberboden abtragen, entsorgen ca. 778 m3 - Radwegüberfahrt mit Asphalt schützen - Baustellenzufahrt mit Stahlplatten schützen - Bordsteine entfernen - Überfahrschutz öffentlicher Wege - Geotextilvlies für Baustraße ca. 2000 m2 - Schotter Beton RC für Baustraße ca. 356 m3 - Gestellung Sanitärcontainer mit Anschluss - Gestellung Bürocontainer mit Anschluss - Bauzaun ca. 273 m - Bauwasseranschluss 2x --------------------------------- Realisierungszeitraum: 15.01.2026 - 27.08.2027 Einzelfristen: Beginn der Ausführung Titel 1 Rettungswache 15.01.2026 Vorhaltung der BE bis 27.08.2027 Beginn der Ausführung Titel 2 Wohngruppe 15.06.2026 Vorhaltung der BE bis 27.08.2027
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.01.2026
- Ende
- 27.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 65 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.