AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a4c1c79a-e329-493b-b9ae-2d5ef42d83ab) · Abgerufen am 27.09.2026 09:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a4c1c79a-e329-493b-b9ae-2d5ef42d83ab/

St.Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Raumlufttechnische Anlagen

Notice-ID: a4c1c79a-e329-493b-b9ae-2d5ef42d83ab · Procedure-ID: e5e746b1-7c92-44cc-9963-2d8711ca56b8

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
St. Bernward Krankenhaus GmbH, Hildesheim
Veröffentlicht
06.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung und Montage der Lüftungs- und Klimatechnik des Neubau des Eltern-Kind-Zentrums (Zentralgebäude E). Der Neubau erfolgt im laufenden Betrieb des Krankenhauses. Die Leistung umfasst ca.: 6 Stck. Be- und Entlüftungsanlagen in 3 Technikzentralen (insgesamt ca. 100.000 m³/h) 3 Stck. rekuperative Kreislaufverbund-WRG-Anlagen 1 Stck. Kälteerzeugung ca. 8000 m² Stahlblechkanal ca.3500 m Wickelfalzrohr ca. 750 m² Calzium-Silikatkanal ca. 4.000 m² Wärmedämmung ca. 600 Stck. Volumenstromregler ca. 600 Stck. Luftdurchlässe

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Pleitz GmbH
Vertragsabschluss
02.04.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).