AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 01:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a4d2b5cc-410e-446b-b32e-981a30d8eb56/

Gebäudereinigung für die Justizbehörden Bamberg

Notice-ID: a4d2b5cc-410e-446b-b32e-981a30d8eb56 · Procedure-ID: 0a298bde-e3db-49b7-8a99-096f6a3917bb

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, Bamberg
Veröffentlicht
10.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
120.306 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte der Justizbehörden Bamberg: a) Gebäude Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg b) Gebäude Hainstraße 16, 96047 Bamberg c) Gebäude Wörthstraße 7, 96052 Bamberg Der Auftragnehmer übernimmt jeweils die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung) sowie Einzelreinigungsleistungen auf zusätzliche Anforderung durch den Auftraggeber (Regieleis-tungen).

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
30.09.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
WISAG Gebäudereinigung Rhön GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
07.06.2024
Zuschlagsentscheidung
24.05.2024
Angebotsspanne
73.534 – 101.916 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).