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Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V. · Peiting · Bayern · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 12.10.2026, 10:00 Uhr (noch 7 Tage)
Beschreibung
Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5 nach AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst die Projektstufen 2 bis 5 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 für ein Schulbauprojekt.
- Das Verfahren ist als beschränkter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb konzipiert.
- Bieter müssen ihre fachliche Eignung durch spezifische Referenzen im Bereich Schulbau oder vergleichbarer öffentlicher Gebäude belegen.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise, was eine flexible Abwicklung des Projekts ermöglicht.
Gegenstand ist die Projektsteuerung für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung der Albrecht-Schnitter-Berufsschule in Herzogsägmühle gemäß AHO-Heft 9.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 40 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Projektsteuerungsleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter je-weils mindestens zwei (2) persönliche Referenzprojekte mit dem Angebot einzureichen, die die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllen. a) Der Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekte als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau; - die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; - Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 400.000,- EUR (netto). - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gewesen sein, für das der öffentliche Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde. Erfüllen nicht mindestens zwei (2) persönliche Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei anhand der Anlage 603 je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Projektsteuerungsleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Projektsteuerungsleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft mit mindestens folgendem Inhalt: o Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau; o die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; o Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des Abschlusses (TT.MM.JJJJ); o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] o von mindestens 400.000 EUR (netto). o mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gewesen sein, für das der öffentliche Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde - Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts; - Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs. Die weiteren Ausführungen finden sich bei "Fortsetzung: 1. Erfahrung des Projektteams".
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2. Ausführungskonzept 30 %Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 40 %): Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen. (Unterkriterium 2.1:0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 8,40 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %): Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird; (Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter sinnvolle Kosteneinsparungen bei gleichbleibend qualitativ hochwertiger Ausführung darzustellen. Dabei hat der Bieter insbesondere darzustellen: o Die aus Sicht des Bieters wesentlichsten Kostenrisiken des Vorhabens sowie deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Projektkosten. o Die vorgesehenen Maßnahmen zur frühzeitigen Vermeidung oder Begrenzung dieser Kostenrisiken. o Konkrete Ansätze zur Identifikation und Realisierung von wirtschaftlich sinnvollen Einsparpotenzialen, ohne die Projektziele, die Förderfähigkeit, die Funktionsfähigkeit oder die Qualität des Vorhabens zu beeinträchtigen. o Die Vorgehensweise bei drohenden Kostenüberschreitungen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung von Gegensteuerungsmaßnahmen. (Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.3 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen. Das Ausführungskonzept darf - bei allen Unterkriterien einen Umfang von je maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis bleiben bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.). Der Bieter soll das "Ausführungskonzept" wie folgt bezeichnen: Anlage 602 - Ausführungskonzept. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 105,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3) erzielen. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmit-telbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
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Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) 30 %Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
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Fortsetzung: 1. Erfahrung des Projektteams 0 %Qualität
(i) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 537.000 EUR (netto): 2 Punkte = 400.000 EUR (netto): 0 Punkte < 400.000 EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 400.000 EUR (netto) und 537.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 468.000 EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte. 2. Art der Nutzung: Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung [Eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung dient der schulischen Berufsausbildung, der beruflichen Vorbereitung und der individuellen sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und / oder einer sozialen, emotionalen Entwicklungsstörung.]: 3 Punkte Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 2 Punkte kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte 3. Angabe über den laufenden Betrieb: Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 2 Punkte keine Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.), die Art der Nutzung (2.) und die Angabe über den laufenden Betrieb (3.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 7,00 Punkte und für die vier eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 28,00 (2 x (7,00 + 7,00)) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Für den Fall, dass mit dem Angebot mehr als zwei (2) geeignete personenbezogene Referenzprojekte für den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter eingereicht werden, werden jeweils die gemäß der Anlage 603 chronologisch ersten beiden geeigneten personenbezogenen Referenzprojekte gewertet. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 5,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 140,00 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2023, 2024 und 2025 je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) in Höhe von mindestens 1.070.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau; - die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; - Erbringungszeitraum: Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt o von mindestens 400.000,- EUR (netto). Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, mindestens der Projektstufen 2 bis 5, unter Angabe zu den ausgeführten Leistungen des Referenznehmers; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen, der Projektstufen 2 bis 5] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens 400.000,- EUR (netto); - Erbringungszeitraum: Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des eingetretenen Abschlusses (TT.MM.JJJJ); - Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - Durchführung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs; - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens und der Art des Referenzgebers. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu ver-wenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewer-bergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahme-antrags ausgefüllt einzureichen. Die weiterführenden Angaben sind unter "Fortführung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen".
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Fortführung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: 4. Auswahlkriterien:Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 3 und max. 4 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen i.S.d. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebotsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Art des Referenzgebers (1.), Angabe über den laufenden Betrieb (2.), des Auftragswerts (netto) (3.) und der Art der Nutzung (4.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: (1.) Art des Referenzgebers des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §99 Nr. 4 GWB: 3 Punkte Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §99 Nr. 1 bis 3 GWB: 1 Punkt Kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §99 GWB: 0 Punkte (2.) Angabe über den laufenden Betrieb eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Durchführung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 2 Punkte keine Durchführung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 0 Punkte 1. (3.) Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: >= 537.000 EUR (netto): 2 Punkte = 400.000 EUR (netto): 0 Punkte < 400.000 EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 400.000 EUR (netto) und 537.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Bsp: Bei einem Auftragswert des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 468.000 EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte. (4.) Art der Nutzung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung [Eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung dient der schulischen Berufsausbildung, der beruflichen Vorbereitung und der individuellen sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und / oder einer sozialen, emotionalen Entwicklungsstörung.]: 3 Punkte Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 2 Punkte kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte Die erzielten Punkte für die Art des Referenzgebers (1.), die Angabe über den laufenden Betrieb eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts (2.), den Auftragswert (3.) und die Art der Nutzung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts (4.) der unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Bei max. 4 unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit max. 25,00 Punkte (4 Referenzprojekte x 5,00 Punkte (3,00 Punkte + 2,00 Punkte) + 1 Referenzprojekt x 2,00 Punkt + 1 Referenzprojekt x 3,00 Punkte). Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als 4 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die gem. der Anlage 206 chronologisch ersten 4 geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. §46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber/welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebotsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, mit den Bewerbern die über die geforderte Eignung verfügen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und die Zahl seiner / ihrer Führungskräfte in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich ist. Es dürfen nur solche Beschäftigte und Führungskräfte angegeben werden, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Statiker verfügen. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens sieben (7) Beschäftigten / Führungskräften (zusammengerechnet) in Vollzeitäquivalent in jedem der letzten drei (3) Jahre (2023, 2024 und 2025), die jeweils über ein Diplom, Master oder einen sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Statiker verfügen. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftig-tenzahl inkl. Führungskräften der Bewerber- / Bietergemeinschaft-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2024 und 2025) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung). Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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