AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ - Bauteil D, Generalsanierung der Sporthallen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 45453100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Nürnberg, Hochbauamt, beabsichtigt die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens nach VOB zur Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der Generalsanierung der Sporthallen des Berufsbildungszentrums (BBZ), Äußere Bayreuther Straße 8, Bauteil D. Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information des Marktes über das geplante Vergabeverfahren. Der Leistungsumfang umfasst u.a. folgende Bauleistungen im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Sporthallen: - Baustelleneinrichtung - Rohbauarbeiten - Abbruch-/Rückbauarbeiten - Gerüstbauarbeiten - Betonwerksteinarbeiten - Stahlbauarbeiten - Trapezblecharbeiten - Dachdeckungsarbeiten - Dachabdichtungsarbeiten - Klempnerarbeiten - Innenputzarbeiten - Fliesen- und Plattenarbeiten - Estricharbeiten - Tischlerarbeiten Innentüren - Tischlerarbeiten Fenster - Tischlerarbeiten Möbel - Rollladen- und Sonnenschutztechnik - Metallbauarbeiten - Schlosserarbeiten - Malerarbeiten - Sanitär-Trennwände - Bodenbelagsarbeiten - Sportböden - Trockenbauarbeiten - Prallwände - Trennvorhänge Sorthallen - Feste Einbauten Sportgeräte - lose Möblierung - vorgehängte hinterlüftete Fassadenarbeiten - Bestuhlung Tribüne - Schließanlage - Beschilderung - Tafeln - Baubeheizung - Baureinigung - Aufzugsanlagen - Elektroinstallationsarbeiten - Sanitärinstallationsarbeiten - Heizungsinstallationsarbeiten - Lüftungsinstallationsarbeiten - MSR-Technik - Feuerlöschanlagen Sprinkler - Außenanlagen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vorinformation
- Vorinformation
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.