AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 16:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a506502b-a2bb-4697-bb2e-9185084f168f/

Neubau SKU Adenauerbrücke (B052) Forchheim – Objektplanung Ingenieurbauwerke

Notice-ID: a506502b-a2bb-4697-bb2e-9185084f168f · Procedure-ID: 141325df-9da6-4104-8f27-35b050a13387

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen, Forchheim
Veröffentlicht
17.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
312.614 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen plant zur ErtüchtigungderMischwasserbehandlung den Neubau eines Stauraumkanals mit untenliegender Entlastung(SKU) im Bereich der Adenauerbrücke in Forchheim. ● Die Maßnahme ist in 3Bauabschnittenunterteilt. (BA 1 ist nicht Bestandteil des VgV-Verfahrens) ● Gegenstand desVgV-Verfahrensist der Kanalbau (Objektplanung Ingenieurbauwerke) von derEntlastungsanlage bis zumFöhrenweg (BA 2) sowie der Rohrvortrieb und Kanalbau(Objektplanung Ingenieurbauwerke)im Bereich der Adenauerallee (BA 3). ● Die geschätztenBaukosten belaufen sich auf ca. 2,67Mio. € netto für BA 2 und auf ca. 2,23 Mio. € netto für BA3.

Vertragslaufzeit

Periode
1280 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.12.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).