AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
6002925407-BwDLZ Idar-Oberstein-Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung Los 1 Lg. im StOBereich Idar-Oberstein und Los 2 im StOBereich Baumholder
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein, Idar-Oberstein
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
- Frist (Submission)
- 07.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90922000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
6002925407-BwDLZ Idar-Oberstein: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung, Los 1 in den Lg. im StOBereich Idar-Oberstein und Los 2 in den Lg. im StOBereich Baumholder.
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Schädl.Monitoring u. Bekämpf. StOBer I-O
- Erfüllungsort
- Idar-Oberstein
Los 2 — Schädl.Monitoring u. Bekämpf. StOBer BH
- Erfüllungsort
- Baumholder
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.01.2026
- Ende
- 28.12.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.11.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).