AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19c0df7c718-6610bb44117a6017) · Abgerufen am 09.09.2026 11:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a51f8c7c-7cdb-4ce0-96ed-062b6940581d/

26-012 Landrevision FS_Tabor

Notice-ID: a51f8c7c-7cdb-4ce0-96ed-062b6940581d · Procedure-ID: d0c2bdd4-17f8-4358-a9e1-651b79cc85e5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Konstanz GmbH, Konstanz
Veröffentlicht
30.01.2026
Frist (Submission)
02.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50240000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wir als Stadwerke Konstanz GmbH schreiben hiermit die Landrevision des Fährschiffes Tabor aus. Details sind dem Dokument 26-012 Landrevision FS_Tabor LV_20260130_ver.1 zu entnehmen.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — A Schale/Rumpf

Erfüllungsort
Fußach

Los 2 — B Fahrbahndeck

Erfüllungsort
Konstanz

Los 3 — C Freideck

Erfüllungsort
Konstanz

Los 4 — D Dach

Erfüllungsort
Konstanz

Los 5 — F Sanitäranlage

Erfüllungsort
Konstanz

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2026
Ende
13.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).