AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausstattung dezentrale Unterkünfte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunale Gebietskörperschaft, Kelheim
- Veröffentlicht
- 06.09.2024
- Frist (Submission)
- 07.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39516000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rahmen-Höchstwert
- 1.600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung von Ausstattungsgegenständen an dezentrale Unterkünfte im Landkreis Kelheim
Lose
10 Lose (max. 10 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1: Lieferung von Erstausstattung
- Laufzeit
- 11 Monate
Los 2 — Los 2: Lieferung von Betten
- Laufzeit
- 1 Jahr
Los 3 — Los 3: Lieferung von Kleiderschränken
- Laufzeit
- 1 Jahr
Los 4 — Los 4: Lieferung von Matratzen
- Laufzeit
- 1 Jahr
Los 5 — Los 5: Lieferung von Spültischen
- Laufzeit
- 1 Jahr
Los 6 — Los 6: Lieferung von Elektrogeräten; Waschmaschine und Kühlschrank
- Laufzeit
- 11 Monate
Los 7 — Los 7: Lieferung von Elektroherden
- Laufzeit
- 11 Monate
Los 8 — Los 8: Lieferung von Tischen und Stühlen
- Laufzeit
- 1 Jahr
Los 9 — Los 9: Lieferung von sonstigem Mobiliar
- Laufzeit
- 1 Jahr
Los 10 — Los 10: Lieferung von Kinderartikeln
- Laufzeit
- 1 Jahr
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 38 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).