Generalplanungsleistungen. Die Leistungen umfassen folgende Leistungsbilder: - Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI, Anlage 10 - Tragwerksplanung, § 51 HOAI, Anlage 14 - Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlage 15, für die einschlägigen Anlagengruppen (Hei-zung/Lüftung/Sanitär, Elektro-/Nachrichtentechnik, Gebäudeautomation) einschließlich der feuerwehrspezifischen Sonderanlagen (Abgasabsaugung, Drucklufterhaltung, Ladeinfrastruk-tur, Alarmierungstechnik) - Freianlagenplanung, § 39 HOAI, Anlage 11, für Außenanlagen, Zufahrten sowie Rangier- und Stellflächen - Bauphysik, § 53 HOAI, Anlage 13: Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach GEG sowie Bau-akustik/Schallschutz mit besonderem Augenmerk auf die naheliegende Wohnbebauung - Fachplanung Brandschutz einschließlich Erstellung des Brandschutzkonzepts für Neubau im Umfang der genehmigungsrelevanten Auswirkungen Die Leistungen umfassen folgende besondere Leistungen: - BIM-basierte Planung: Der Auftragnehmer erstellt die Planung modellbasiert und führt mo-dellgestützte Kollisionsprüfungen durch. Die Anforderungen der Auftraggeberin an Detaillie-rungsgrad, Datenformate und Übergabezeitpunkte werden in Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) konkretisiert. Der Auftragnehmer erstellt hierzu einen BIM-Abwicklungsplan (BAP). Maßgeblich sind offene Datenformate (IFC). - Untersuchung von Maßnahmen zur Energieversorgung und Ausfallsicherheit (Photovoltaik, Speicher, Netzersatzanlage) - Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln, insbesondere Aufbereitung der planungs-seitigen Unterlagen und Kostenangaben - Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien des Flecken Nörten-Hardenberg sowie an Abstimmungsterminen mit der Feuerwehr in angemessenem Umfang