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Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision - Beendigung
Investitionsbank Berlin · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPrüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision - BeendigungRahmen 1.819.000 €🏆 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Hannover
- EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Hannover
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Die Investitionsbank Berlin (IBB) benötigt externe Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision für das Jahr 2026 und voraussichtlich auch in den Folgejahren. Sie haben im Wesentlichen die Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang mit der Auslagerung von IT-bezogenen Aktivitäten auf externe Unternehmen, ausgewählten IT-Prüfungen in den Themenfeldern Daten- und Informationssicherheit sowie Prüfungen im Kreditgeschäft sowie im Bankbetrieb zum Inhalt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projekt-Team 60 %Qualität
Bitte reichen Sie uns im Rahmen der Angebotserstellung eine schriftliche Präsentation ein, aus der sich die Qualifikation des zum Einsatz kommenden Projekt-Teams für 2026 bestehend aus: - 1 Projektleitung (Senior-Manager:in bzw. Director) - Mindestens 1, maximal 5 Manager:innen für Prüfungsleistungen in 2026 zum Thema Auslagerungen und Kreditmeldewesen ableiten lässt. Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien.
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Preis 30 %
Es wird der im Preisblatt ermittelte Gesamtwertungspreis (durchschnittlicher Tagessatz der zum Einsatz kommenden Personen) gewertet, unter Berücksichtigung des Anbietens von Skontoabzügen gem. der Anlage 04 Zahlungsbedingungen bei Ausschreibungen. Die Preispunkte werden wie folgt gebildet: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 100 Preispunkten. Die Punktzahl der anderen Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Berechnung: Punktwert Preispunkte = 100 x (niedrigster Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis Bieter) Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien.
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Konzept 10 %Qualität
Im Rahmen des Konzeptes ist das Vorgehen bei der Lösung folgender Anforderung darzustellen: Inhaltlicher Prüfungsvorschlag des Prüfungs-Teams zum Prüfgebiet Auslagerungen / IKT-Drittdienstleister für eine Auslagerung / IKT-Drittdienstleistung der sich innerhalb von 20 Prüfertagen umsetzen ließe. Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EY GmbH & Co. KG WirtschaftsprüfungsgesellschaftAuftragsvolumen (Rahmen) 1.819.000 €1 Veröffentlichung
- 16.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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