AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über Planungsleistungen für die Erstellung städtebaulicher und architektonischer Machbarkeitsstudien
Stammdaten
- Auftraggeber
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
- Frist (Submission)
- 25.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin und bewirtschaftet derzeit ca. 81.600 Wohneinheiten. Die HOWOGE will ihr Wohnungsportfolio insbesondere durch Neubau mittel- bis langfristig auf rund 100.000 Wohnungen erweitern. Entsprechend sollen verschiedene Grundstücke auf ein mögliches Neu-bau-, Aufstockungs- und/oder Umbaupotenzial untersucht werden und ggf. zur Klärung der Bebaubarkeit Anträge auf Bauvorbescheid gestellt werden. Die Machbarkeitsstudien sollen zum einen die HOWOGE in die Lage versetzen, die notwendigen strategischen und operativen Entscheidungen für den weiteren Umgang mit dem vorhandenen Grundstück, wenn vorhanden samt Gebäudebestand, treffen zu können und zum anderen als Grundlage des Antrages auf Bauvorbescheid dienen. Sie sollen erste Einschätzungen zur möglichen Auslastung sowie städtebauliche, architektonische und konzeptionelle Ansätze liefern. Die zu vergebenden Leistungen gliedern sich in drei Lose – Neubau, Aufbau und Umbau. Die einzelnen Leistungen je Los wiederum setzen sich aus jeweils drei Bearbeitungsblöcken zusammen – Analyse, Entwurf, Planungsrecht.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.