AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a59cde75-f41d-4ad4-b2d3-022fb570e83e) · Abgerufen am 22.09.2026 23:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a59cde75-f41d-4ad4-b2d3-022fb570e83e/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln für die Bayerische Polizei

Notice-ID: a59cde75-f41d-4ad4-b2d3-022fb570e83e · Procedure-ID: de4886a8-471e-416e-9fc6-c1fa1e486b97

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP), Hof
Veröffentlicht
09.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung gemäß § 103 Abs. 5 GWB i. V. m. § 21 VgV für die Lieferung und Montage von Büromöbeln für alle Verbände der Bayerischen Polizei, deren nachgeordneten Dienststellen sowie das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz führen. Insgesamt handelt es sich um ca. 500 Abnahmestellen, die mit Büromöbeln zu versorgen sind. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
REISS Büromöbel GmbH
Vertragsabschluss
29.08.2025
Zuschlagsentscheidung
19.08.2025
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).