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Landkreis Alb-Donau-Kreis - Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen Verfahren nach VgV
Landratsamt Alb-Donau-Kreis · Ulm · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis schreibt den physischen Postversand für die Landratsamtverwaltung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe von Postdienstleistungen für das Landratsamt Alb-Donau-Kreis im offenen Verfahren nach VgV.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000 oder im Auftragsfall in der geforderten Höhe gestellt wird. Hinweise der Vergabestelle: Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen. Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gem. § 4 PostG
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: Los 1: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 liegt. Los 2: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 liegt. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderten Mindestreferenzen im Los 1 und Los 2 sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Zeitraum der Leistungserbringung - Sendungsvolumen Bitte die Eigenerklärungen als Anhang A bis B vorlegen. Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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