AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a5b7c841-c4cd-486f-b621-055412a0fcb8/

Gemeinde Heregensweiler: Beschaffung eines MLF für die FF Hergensweiler (VHV)

Notice-ID: a5b7c841-c4cd-486f-b621-055412a0fcb8 · Procedure-ID: e8f8adb5-c42a-4d67-ab81-08de900abfc8

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Hergensweiler, Hergensweiler
Veröffentlicht
02.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Mittleren Lösch-fahrzeugs (MLF) für ihre Freiwillige Feuerwehr Hergensweiler. Das MLF (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) wird nach vorangegangenem erfolglosen offenen Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 5 a. E. VgV in einem (1) Los beschafft. 1 Stk. MLF (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung etc. wird zeitversetzt in einem separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Hergensweiler_MLF_VHV".

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
31.03.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).