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Ausschreibung eines Vertrags über das Einsammeln und Befördern (Hol- und Bringsystem) von Altpapier
Gemeinde Pullach i. Isartal · Pullach i. Isartal · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 12.10.2026, 12:00 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Auftragnehmer andererseits.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist das Einsammeln und Befördern von Altpapier.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung.
- Das Verfahren ist ein nicht offener Verhandlungsaufruf.
- Der Auftraggeber ist die Gemeinde Pullach i. Isartal.
Die Gemeinde Pullach i.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung: Folgende Angaben /Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung (en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise /Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss ein gültiges EfbV-Zertifikat vorlegen, das ihn/sie als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ausweist. Das EfbV-Zertifikat muss mindestens die folgenden Abfallschlüssel gemäß Anlage zu § 2 Abs. 1 AVV enthalten: • 15 01 01 – Verpackung aus Papier und Pappe • 19 12 01 – Papier und Pappe • 20 01 01 – Papier und Pappe Alternativ kann der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) einen gleichwertigen Nachweis vorlegen. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung beziehen. Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen wird. (2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied Bewerbergemeinschaft) muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachweisen: • Personenschäden: 5.000.000,00 EUR • Sachschäden: 3.000.000,00 EUR Darüber muss der Bewerber (bzw. das Mitglied Bewerbergemeinschaft) das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für die im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge vorzulegen mit mindestens folgenden Deckungssummen nachweisen: • Personenschäden: 10.000.000,00 EUR • Sachschäden: 3.000.000,00 EUR Die genannten Mindestdeckungssummen müssen jeweils mindestens für zwei Schadensfälle pro Versicherungsjahr (2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. (3) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Folgende Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen): • Sammlung, Transport und Übergabe von Altpapier, Altpappe und Altkarton, • in einem Gemeindegebiet, • von mindestens 250 Mg Papier, Pappe und Karton pro Jahr. Mindestens eine dieser Referenzen muss sich auf eine Gemeindegebiet mit mindestens 10.000 gemeldeten Einwohner beziehen. Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung). Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Juni 2026 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 24 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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