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Maklerkooperation
KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co KG · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
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Die KAV ist als firmenverbundener Versicherungsvermittler für kommunale Wohnungsunternehmen tätig. Derzeit betreut die KAV Versicherungen eines kommunalen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von ca. 37.100 Wohnungen. Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung der Versicherungen, die Unterstützung bei Risikoanalyse, der Ermittlung des Ver-sicherungsbedarfs und bei Schadenverhütungsmaßnahmen, sowie auch die organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensfällen sowie die Auswertung von Schadenstatistiken. Für die Erledigung der vorgenannten Aufgaben – umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen – sucht die KAV einen ungebundenen (nicht an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebundenen) Versicherungsmakler mit ausgeprägtem Wissen und Erfahrungen im Bereich Wohnungswirtschaft, der sie im Wege einer Maklerkooperation vollumfänglich berät und unterstützt. Die Bearbeitung von Schäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung ge-meinsam mit dem Versicherer (sog. Schadensmanagement/ Schadenbearbeitung) ist eine optionale Leistung, welche die Auftraggeberin beauftragen kann.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein unabhängiger Versicherungsmakler für eine Maklerkooperation im Bereich Wohnungswirtschaft.
- Leistungsumfang umfasst Beratung, Vermittlung, Risikoanalyse, Schadenverhütung und -abwicklung.
- Erforderlich sind ausgeprägtes Wissen und Erfahrung in der Wohnungswirtschaft.
- Schadensmanagement für Wohngebäudeversicherungen ist eine optionale Leistung.
- Verfahrensart ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die KAV sucht einen unabhängigen Versicherungsmakler für eine Maklerkooperation zur umfassenden Beratung und Vermittlung von Versicherungen für kommunale Wohnungsunternehmen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität und Innovation 50 %Qualität
A.1. Versicherungs- und Risikomanagementkonzept 25% A.2. Vertragsmanagementkonzept 10% A.3. Schadensmanagement- /Schadensbearbeitungskonzept 5% A.4. Betreuungs- und Qualitätssicherungskonzept 10%
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Courtageanteil 50 %Qualität
Höhe des vom Kooperationspartner geforderten Courtageanteils (Wertungsprozentsatz)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen; 4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregsiter gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des rates vom 26. Februar 2014; 5. Nachweis einer gewerberechtlichen Erlaubnis der Tätigkeit als Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (wohnungswirtschaftlicher Umsatzanteil); 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Bewerber muss die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 GewO in Verbindung mit §§ 11 bis 13 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) mit den für den Auftrag angemessenen Deckungssummen nachweisen. Als angemessen werden Deckungssummen ab 10 Mio. Euro pro Schadensfall angesehen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten angemessenen Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten angemessenen Versicherung oder Unterschreitung der angemessenen Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten angemessenen Deckungssummen zwingend vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung Referenzen: Mindestanforderungen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens 5 (fünf) vergleichbare Referenzenprojekte der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) vorlegen. Die Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn diese jeweils (kumulativ) folgende Anforderungen erfüllen: - Tätigkeiten für Wohnungsunternehmen mit mindestens 35.000 verwalteten Wohnungen betreffen, - Betreuung von Versicherungsverträgen für umlage- und nicht umlagefähigen Versicherungen umfassen und - jeweils einen Mindestumsatz (aus Courtage/Honorar) von TEUR 300 p.a. haben. Bei den vorstehenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Es sind jeweils der Auftragsgeber nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, der Auftragsgegenstand, die Laufzeit und Abschluss des Projektes, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter zu benennen und die erbrachten Leistungen kurz zu beschreiben. 2. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Kalenderjahren, unterteilt nach Fachqualifikation (2023-2025).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 14.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 94 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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