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Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium)
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Wertstoffhöfe LER LBG🏆 Schenker Industrie- u. Städtereinigungs GmbH · Hohenkammer
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Los 2 VergebenLos 2 Wertstoffhöfe MAU SAV TRU🏆 Schenker Industrie- u. Städtereinigungs GmbH · Hohenkammer
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Los 3 VergebenLos 3 Wertstoffhöfe THA BAY🏆 Johann Fischer GmbH · Wolfratshausen
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Los 4 VergebenLos 4 Wertstoffhöfe TÜB TIS🏆 Johann Fischer GmbH · Wolfratshausen
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Los 5 VergebenLos 5 Wertstoffhöfe ARN NBR MLA🏆 Johann Fischer GmbH · Wolfratshausen
- Johann Fischer GmbH · Wolfratshausen
- Schenker Industrie- u. Städtereinigungs GmbH · Hohenkammer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 24 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Johann Fischer GmbH u. a.. Die übrigen 22 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium) aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2027
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
24 von 24 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kostenwertung unter Berücksichtigung des Transportkostenzuschlags 100 %Kosten
Berücksichtigung der Entfernung. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag= (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Johann Fischer GmbH · Schenker Industrie- u. Städtereinigungs GmbH1 Veröffentlichung
- 29.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 399 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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